FAQ

 

Werden MBSR-Kurse von Krankenkassen bezuschusst?

MBSR ist von den gesetzlichen Krankenkassen als erfolgreiche Methode der gesundheitlichen Prävention anerkannt. Kurse werden also in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Vorraussetzung ist jedoch, dass die Kursleitung gegenüber der Krankenkasse abrechnungsfähig ist. Das ist leider, trotz umfassender Qualifikation, nicht bei allen MBSR-Lehrern der Fall.

Anders als in anderen europäischen Ländern genügt den deutschen Krankenkassen nicht eine Qualifizierung und die Mitgliedschaft in einem qualitätssichernden Verband, sondern Anbieter müssen aus bestimmten Grundberufen, wie Ärzte, Psychologen, Pädagogen etc. stammen. Demnach kann ich leider keine Bezuschussung abrechnen.

 

Finanzierung durch den Arbeitgeber

Der MBSR-MBCT Verband hat eine Kooperation im Rahmen des BETSI-Programm der Deutschen Rentenversicherung abgeschlossen.


BETSI

Die Angebote, die die Rentenversicherungsträger auf Grundlage dieses Rahmenkonzepts erbringen, richten sich gezielt an Mitarbeiter interessierter Betriebe, die bei der Deutschen Rentenversicherung aktiv versichert sind und bei denen aus gesundheitlichen Gründen ein Bedarf für entsprechende, frühzeitig einsetzende Leistungen zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit besteht.

Die für eine Leistung nach der vorliegenden Konzeption in Frage kommenden Mitarbeiter werden durch den Betriebsarzt angesprochen und über das Konzept sowie eine mögliche Antragsstellung informiert. Bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen erstellt der Betriebs- bzw. Werksarzt einen ärztlichen Befundbericht und veranlasst die Antragstellung durch den Versicherten beim zuständigen Rentenversicherungsträger.


Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)

Unternehmen dürfen pro Jahr und Mitarbeiter bis zu 500,00 € steuerfrei für die Aufrechterhaltung der Gesundheit ausgeben. Arbeitnehmer können also bei ihrem Arbeitgeber anfragen, ob er ihnen einen MBSR-Kurs im Rahmen der Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit finanziert. Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz gesondert außerdem auch die Berücksichtigung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Das bedeutet: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die durch die psychische Belastung der Arbeit entstehen. Bitte fragen bei Ihrem Arbeitgeber nach.


Stressbewältigung auf Rezept?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, an einem Stressbewältigungskurs nach MBSR mit ärztlicher Verordnung in meiner Ergotherapie Praxis teilzunehmen. Wenn Sie an einer psychischen Beeinträchtigung leiden, die sich nicht im akuten Stadium befindet, können Sie sich eine Verordnung für eine psychisch-funktionelle Behandlung von Ihrem Hausarzt oder Psychiater ausstellen lassen. Es gibt zahlreiche Indikationen (z.B. Depression/Burn Out, Ernährungsstörung, Borderline Störung etc.) dafür. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber. Für weitere Informationen in diesem Fall schauen Sie bitte auf die Seite meiner Ergotherapie-Praxis oder rufen Sie mich direkt unter der 0179 7505895 an.